Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Marcos Fahrschule / Marcos Motorradfahrschule
Inhaber: Marco Sauerteig
Betriebsstätte: Marcos Fahrschule:
Pegnitzstraße 2, 90552 Röthenbach
Betriebsstätte: Marcos Motorradfahrschule: Nürnberger Straße 25, 91207 Lauf an der Pegnitz
Telefon: 0160 96780205
Zuständige Behörde:
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Ausbildungsleistungen der Marcos Fahrschule und der Marcos Motorradfahrschule, Inhaber Marcos Sauerteig.
Die Fahrschule bietet insbesondere Ausbildungen für folgende Fahrerlaubnisklassen und Fahrerlaubnisse an:
Klasse A
Klasse A1
Klasse A2
Klasse AM
Aufstiegsklassen
Mofa
Klasse B
Klasse B197
Klasse B mit Automatik
Klasse B96
Klasse BE
Klasse B196
Die Ausbildung erfolgt nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Fahrlehrergesetz, der Fahrschüler-Ausbildungsordnung und den sonstigen für die Fahrausbildung geltenden Vorschriften.
2. Fahrschulvertrag und Ausbildung
Mit der Anmeldung bei der Fahrschule kommt ein Ausbildungsverhältnis zwischen dem Fahrschüler und der Fahrschule zustande.
Die Fahrschule verpflichtet sich, den Fahrschüler entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und dem jeweiligen Ausbildungsziel auszubilden.
Der Fahrschüler verpflichtet sich, aktiv an der Ausbildung mitzuwirken, vereinbarte Termine einzuhalten und die für die Ausbildung anfallenden Entgelte fristgerecht zu bezahlen.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Fahrlehrer, ein bestimmtes Ausbildungsfahrzeug oder bestimmte Ausbildungszeiten besteht grundsätzlich nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3. Entgelte und Preisliste
Die jeweils gültigen Entgelte der Fahrschule ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung geltenden Preisliste.
Die aktuelle Preisliste wird von der Fahrschule entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bekanntgegeben und kann insbesondere in den Geschäftsräumen sowie auf der Internetseite der Fahrschule eingesehen werden.
Die Preise sind nicht Bestandteil dieser AGB.
4. Zahlung
Die Vergütung für durchgeführte Fahrstunden ist grundsätzlich unmittelbar nach der jeweiligen Fahrstunde zu entrichten.
Die Zahlung kann nach Absprache auch vorab per Überweisung erfolgen. Der Fahrschüler kann dabei auch einen mit der Fahrschule vereinbarten Betrag im Voraus auf das Konto der Fahrschule überweisen. Vorauszahlungen werden auf die jeweils in Anspruch genommenen und fälligen Leistungen angerechnet.
Weitere Leistungen der Fahrschule sind entsprechend der jeweiligen Vereinbarung bzw. Rechnung zu bezahlen.
Der Fahrschüler ist verpflichtet, offene Rechnungsbeträge fristgerecht auszugleichen.
5. Zahlungsverzug und Unterbrechung der Ausbildung
Befindet sich ein Fahrschüler mit einem Betrag von mindestens 100,00 € im Zahlungsrückstand, kann die Fahrschule die weitere Ausbildung bis zum vollständigen Ausgleich der fälligen offenen Forderungen vorübergehend pausieren.
Während dieser Pause werden grundsätzlich keine weiteren Fahrstunden vereinbart bzw. durchgeführt.
Die Wiederaufnahme der Ausbildung erfolgt nach Ausgleich der fälligen offenen Forderungen, soweit dem keine anderen Gründe entgegenstehen.
Gesetzliche Rechte der Fahrschule bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.
6. Vereinbarung und Absage von Fahrstunden
Fahrstunden werden zwischen Fahrschule und Fahrschüler individuell vereinbart.
Eine vereinbarte Fahrstunde muss grundsätzlich mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden.
Die Absage kann telefonisch oder per WhatsApp erfolgen.
Für eine zuverlässige Dokumentation kann eine telefonisch vereinbarte oder geänderte Fahrstunde zusätzlich per WhatsApp bestätigt werden.
7. Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunden
Wird eine vereinbarte Fahrstunde nicht mindestens 48 Stunden vor dem Termin abgesagt oder erscheint der Fahrschüler nicht zum vereinbarten Termin, kann die Fahrschule die dadurch ausgefallene Ausbildungszeit in Rechnung stellen.
Die hierfür vereinbarte Ausfallgebühr beträgt 120,00 €.
Dies gilt nicht, soweit der Fahrschüler nachweist, dass ihn an der kurzfristigen Absage bzw. dem Nichterscheinen kein Verschulden trifft oder die Fahrschule aufgrund der konkreten Umstände zur Berechnung der Ausfallgebühr nicht berechtigt ist.
Die Geltendmachung gesetzlicher Rechte bleibt unberührt.
8. Pünktlichkeit
Der Fahrschüler hat zu vereinbarten Theorie- und Fahrstunden rechtzeitig zu erscheinen.
Bei verspätetem Erscheinen kann die versäumte Ausbildungszeit grundsätzlich nicht vollständig nachgeholt werden, wenn dadurch die nachfolgende Ausbildung oder der Betriebsablauf beeinträchtigt wird.
Die vereinbarte Fahrstunde endet grundsätzlich zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt.
9. Voraussetzungen für Motorradfahrstunden
Bei jeder praktischen Motorrad-Ausbildungsfahrt ist das Tragen geeigneter Motorradschutzkleidung verpflichtend.
Zur erforderlichen Schutzkleidung gehören insbesondere:
Die Fahrschule kann die erforderliche Schutzkleidung für die Ausbildung zur Verfügung stellen.
Der Fahrschüler darf grundsätzlich auch eigene geeignete Motorradschutzkleidung verwenden. Die verwendete Schutzkleidung muss für die jeweilige Ausbildung geeignet und ordnungsgemäß sein.
Die Fahrschule kann die Durchführung einer Motorradfahrstunde ablehnen oder abbrechen, wenn die erforderliche Schutzkleidung nicht vorhanden oder für die sichere Durchführung der Ausbildung nicht geeignet ist.
10. Kommunikation während der Motorrad-Ausbildung
Für die Kommunikation zwischen Fahrlehrer und Fahrschüler während praktischer Motorradfahrten ist ein geeigneter Kopfhörer mit Klinkenanschluss (AUX) erforderlich.
Der Fahrschüler ist dafür verantwortlich, dass der Kopfhörer funktionsfähig und während der Fahrt ordnungsgemäß nutzbar ist.
Ohne eine geeignete Kommunikationsmöglichkeit kann eine Motorradfahrstunde aus Sicherheitsgründen gegebenenfalls nicht durchgeführt werden.
11. Verhalten während der Ausbildung
Der Fahrschüler hat den Anweisungen des Fahrlehrers während der praktischen Ausbildung Folge zu leisten.
Die Sicherheit aller am Straßenverkehr Beteiligten steht während der Ausbildung an erster Stelle.
Die praktische Ausbildung kann insbesondere dann unterbrochen oder beendet werden, wenn der Fahrschüler aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustands nicht sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann oder die erforderlichen Voraussetzungen für eine sichere Durchführung der Fahrstunde nicht gegeben sind.
Dies gilt insbesondere bei Alkohol-, Drogen- oder sonstiger Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit.
12. Terminvereinbarung und Kommunikation
Die Fahrschule bietet keine Online-Terminbuchung an.
Termine können insbesondere:
vereinbart werden.
WhatsApp kann insbesondere zur Terminvereinbarung, Terminbestätigung und organisatorischen Kommunikation genutzt werden.
Die Nutzung von WhatsApp ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebenen Erklärungen oder Dokumente, soweit für diese eine bestimmte Form vorgeschrieben ist.
13. Wechsel der Fahrschule und Beendigung der Ausbildung
Der Fahrschüler kann die Fahrschule grundsätzlich jederzeit wechseln bzw. die Ausbildung bei der Fahrschule beenden.
Bereits erbrachte Leistungen und bereits fällig gewordene Entgelte sind unabhängig von einem Wechsel der Fahrschule zu bezahlen.
Bei einem Wechsel der Fahrschule werden die für die weitere Ausbildung erforderlichen Unterlagen und Bescheinigungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und nach den hierfür geltenden Voraussetzungen zur Verfügung gestellt bzw. weitergegeben.
Die gesetzlichen Rechte des Fahrschülers und der Fahrschule bleiben unberührt.
14. Absage oder Änderung von Terminen durch die Fahrschule
Die Fahrschule ist berechtigt, vereinbarte Fahrstunden oder sonstige Ausbildungstermine aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Krankheit, technischen Problemen, Witterungsbedingungen oder anderen Umständen, die eine sichere Durchführung der Ausbildung nicht zulassen, abzusagen oder zu verschieben.
In diesem Fall entstehen dem Fahrschüler für die ausgefallene Ausbildungsleistung keine Ausfallkosten.
Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
15. Ausbildungsfahrzeuge
Die Fahrschule entscheidet, welches für die jeweilige Ausbildung geeignete Ausbildungsfahrzeug eingesetzt wird.
Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug besteht grundsätzlich nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Fahrschule kann aus organisatorischen, technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen das Ausbildungsfahrzeug wechseln.
16. Haftung
Die Fahrschule haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für Schäden, die der Fahrschüler durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten verursacht, haftet der Fahrschüler nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
17. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Fahrschule.
18. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Stand: August 2026
Marcos Fahrschule / Marcos Motorradfahrschule
Inhaber Marco Sauerteig
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